Der Sprengstoffschein muss nach 5 Jahren verlängert werden. Laut Gesetz verfällt die Erlaubnis, wenn man die Verlängerung überzieht. Das würde bedeuten, dass man den Kurs bzw. die Prüfung erneut absolvieren muss, um den »Sprengstoffschein« wieder zu erwerben.

Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis und Unbedenklichkeit der Polizei) wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Ordnungsbehörde überprüft. Bedenkt bitte, dass das Genehmigungsverfahren ein bis drei Monate betragen kann; d. h., die Verlängerung sollte möglichst 3 Monate vor dem Ablauftermin beantragt werden! Eine abgelaufene Erlaubnis nach § 27 SprengG kann nicht mehr verlängert werden. Es muss auf Antrag eine neue Erlaubnis ausgestellt werden.

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