Rechtliches

Beschusspflicht 
Wer Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht 
werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt,
hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.

Wer an einem Böller ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand-
setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.
Grundsätzlich ist eine Böller-Wiederholungsprüfung alle 5 Jahre erforderlich.

Beschussprüfung
Die Prüfung beinhaltet die
- Kennzeichnung 
- Funktionssicherheit
- Maßhaltigkeit
- Haltbarkeit  

Prüfzeichen
Böller und deren höchstbeanspruchte Teile sind mit dem amtlichen Beschusszeichen 
zu versehen, wenn sie mindestens weißfertig sind und die Beschussprüfung keine Beanstandung ergeben hat.
Andernfalls sind sie mit dem amtlichen Rückgabezeichen zu versehen.

 

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